Eg 3 igz-dgb-tarifvertrag
Komplikationen traten am 24. Februar 2003 auf, Nur wenige Tage nach dem DGB-BZA-Rahmenvertrag, als die Interessengemeinschaft Nordbayerisches Zeitarbeitsunternehmen (INZ), ein kleiner regionaler Arbeitgeberverband, eine Reihe von bundesweiten branchenübergreifenden Tarifverträgen mit einem Tarifverband der Gewerkschaften des christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) unterzeichnete, dem es bisher nicht gelungen war, Tarifverträge von großer Bedeutung in den wichtigsten Wirtschaftszweigen abzuschließen. Die Bestimmungen dieses Tarifvertrags es blieben weit unter dem DGB-BZA-Vertrag vom Februar und wurden als völlige Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes angesehen. Darüber hinaus stimmte die CGB-Verhandlungsgesellschaft einer Bestimmung zu, die es ermöglicht, die Bestimmungen der branchenübergreifenden Vereinbarungen auf der Ebene der einzelnen Agenturen entweder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterbieten oder wenn der Arbeitgeber die Zustimmung von 75 % der Belegschaft der betreffenden Agentur zu solchen Abweichungen erhält. Der DGB kritisierte diese “Öffnungsklausel” und auch die Tatsache, dass die Lohnsätze deutlich niedriger waren als in den DGB-BZA-“Eckpfeilern vereinbart”. Darüber hinaus warf der DGB eine grundsatzliche Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der CGB-Gewerkschaften zur Unterzeichnung von Tarifverträgen auf und verwies auf anhängige Rechtsfälle, in denen die DGB-nahe Metallgewerkschaft (IG Metall) die Frage stellt, ob einige CGB-Mitgliedsverbände als Gewerkschaften im rechtlichen Sinne angesehen werden können und somit rechtlich zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt sind (DE9901195N). Erstmals in der deutschen Tarifgeschichte wurden zwischen allen DGB-Mitgliedsverbänden und den großen Arbeitgeberverbänden bundesweite branchenübergreifende Tarifverträge für Leiharbeitnehmer geschlossen. Bei der Vorstellung des DGB-BZA-Pakets sagte der Verhandlungsführer des DGB, Reinhard Dombre, er sei mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Er fügte hinzu, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt worden seien und die Industrie sich zu einem normalen Wirtschaftssektor wie jeder andere entwickeln könne. Die GD betont, dass beide Tarifpakete im Vergleich zu den derzeitigen Normen die Arbeitsbedingungen in diesem Sektor verbessern.
Originally published on July 16, 2020